ETF-Besteuerung in Deutschland nachvollziehen
Das ETF Steuerlabor rechnet Anlageszenarien nach dem Investmentsteuergesetz durch und zeigt bei jedem Schritt, warum und wann Steuer anfällt: Vorabpauschale, Teilfreistellung, Ausschüttungen, Verkäufe nach FIFO, Freistellungsauftrag und Verlustverrechnung.
Aktueller Basiszins für die Vorabpauschale 2026: 3,20 % · Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 € · Rechnet vollständig im Browser, keine Datenübertragung.
Schnellstart
Fünf Angaben genügen. Alles Weitere lässt sich anschließend im Rechner verfeinern.
So wird ein ETF besteuert
Ausschüttungen
Werden bei Zahlung besteuert, vermindert um die Teilfreistellung der Fondsart.
Vorabpauschale
Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds: ein Teil des Wertzuwachses gilt im Januar des Folgejahres als zugeflossen. Interaktiv erklärt
Verkauf
Gewinn = Erlös − Anschaffungskosten − bereits angesetzte Vorabpauschalen. Die ältesten Anteile gelten als zuerst verkauft.
Freibetrag und Verlusttopf
Die Bank verrechnet Verluste, wendet den Freistellungsauftrag an und behält 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag (ggf. Kirchensteuer) ein.
Alle Grundlagen mit Rechtsquellen · Leitfaden ETF-Steuern mit Rechenbeispielen
Beispiele zum Ausprobieren
Einmalanlage in einen thesaurierenden Aktien-ETF
10.000 € im März 2023 angelegt, Verkauf im November 2026. Zeigt die jährliche Vorabpauschale und ihren Abzug beim Verkauf.
- Vorabpauschale im Kaufjahr um 2/12 gekürzt
- Freistellungsauftrag deckt die Vorabpauschalen
- Abzug der Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn
- 30 % Teilfreistellung
ETF-Sparplan mit Teilverkauf (FIFO)
300 € monatlich von 2019 bis 2025, im April 2026 werden 8.000 € entnommen. Zeigt, welche Anteile nach FIFO verkauft werden.
- Jede Sparrate ist eine eigene Tranche
- Die ältesten Anteile gelten als zuerst verkauft (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG)
- Vorabpauschalen je Tranche mit Zwölftelung im Kaufjahr
- Hoher Gewinnanteil der frühen Tranchen
Ausschüttender ETF mit Wiederanlage
20.000 € im Februar 2021 in einen ausschüttenden Aktien-ETF, Ausschüttungen werden nach Steuern wieder angelegt. Freistellungsauftrag nur 500 €.
- Ausschüttungen werden sofort besteuert
- Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale – oft bis auf null
- Wiederanlage erzeugt neue Tranchen
- Teilweiser Freistellungsauftrag
Verlust, Verlustvortrag und Wiedereinstieg
Kauf 2021, Verkauf mit Verlust im Kurstief 2022, Wiedereinstieg 2023 und Teilverkauf mit Gewinn 2024. Manuell erfasste Kurse.
- Teilfreistellung kürzt auch Verluste
- Verlustvortrag der Bank ins Folgejahr
- Keine Vorabpauschale bei negativem Basiszins (2021, 2022)
- Verlusttopf wird vor dem Freistellungsauftrag verrechnet
Mischfonds mit Kirchensteuer, ohne Freistellungsauftrag
Multi-Asset-ETF (Mischfonds, 15 % Teilfreistellung), Kirchensteuer 9 %, Freibetrag bereits anderweitig verbraucht. Teilverkauf 2025.
- 15 % Teilfreistellung für Mischfonds
- Minderung der Kapitalertragsteuer durch die Kirchensteuer
- Steuer auf jede Vorabpauschale ohne Freibetrag