ETF-Besteuerung in Deutschland nachvollziehen

Das ETF Steuerlabor rechnet Anlageszenarien nach dem Investmentsteuergesetz durch und zeigt bei jedem Schritt, warum und wann Steuer anfällt: Vorabpauschale, Teilfreistellung, Ausschüttungen, Verkäufe nach FIFO, Freistellungsauftrag und Verlustverrechnung.

Aktueller Basiszins für die Vorabpauschale 2026: 3,20 % · Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 € · Rechnet vollständig im Browser, keine Datenübertragung.

Schnellstart

Fünf Angaben genügen. Alles Weitere lässt sich anschließend im Rechner verfeinern.

Ertragsverwendung
2. Wie wird angelegt?
€
%
4. Verkauf geplant?
5. Freistellungsauftrag bei der Depotbank

So wird ein ETF besteuert

Ausschüttungen

Werden bei Zahlung besteuert, vermindert um die Teilfreistellung der Fondsart.

Vorabpauschale

Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds: ein Teil des Wertzuwachses gilt im Januar des Folgejahres als zugeflossen. Interaktiv erklärt

Verkauf

Gewinn = Erlös − Anschaffungskosten − bereits angesetzte Vorabpauschalen. Die ältesten Anteile gelten als zuerst verkauft.

Freibetrag und Verlusttopf

Die Bank verrechnet Verluste, wendet den Freistellungsauftrag an und behält 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag (ggf. Kirchensteuer) ein.

Alle Grundlagen mit Rechtsquellen · Leitfaden ETF-Steuern mit Rechenbeispielen

Beispiele zum Ausprobieren

Einmalanlage in einen thesaurierenden Aktien-ETF

10.000 € im März 2023 angelegt, Verkauf im November 2026. Zeigt die jährliche Vorabpauschale und ihren Abzug beim Verkauf.

  • Vorabpauschale im Kaufjahr um 2/12 gekürzt
  • Freistellungsauftrag deckt die Vorabpauschalen
  • Abzug der Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn
  • 30 % Teilfreistellung

ETF-Sparplan mit Teilverkauf (FIFO)

300 € monatlich von 2019 bis 2025, im April 2026 werden 8.000 € entnommen. Zeigt, welche Anteile nach FIFO verkauft werden.

  • Jede Sparrate ist eine eigene Tranche
  • Die ältesten Anteile gelten als zuerst verkauft (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG)
  • Vorabpauschalen je Tranche mit Zwölftelung im Kaufjahr
  • Hoher Gewinnanteil der frühen Tranchen

Ausschüttender ETF mit Wiederanlage

20.000 € im Februar 2021 in einen ausschüttenden Aktien-ETF, Ausschüttungen werden nach Steuern wieder angelegt. Freistellungsauftrag nur 500 €.

  • Ausschüttungen werden sofort besteuert
  • Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale – oft bis auf null
  • Wiederanlage erzeugt neue Tranchen
  • Teilweiser Freistellungsauftrag

Verlust, Verlustvortrag und Wiedereinstieg

Kauf 2021, Verkauf mit Verlust im Kurstief 2022, Wiedereinstieg 2023 und Teilverkauf mit Gewinn 2024. Manuell erfasste Kurse.

  • Teilfreistellung kürzt auch Verluste
  • Verlustvortrag der Bank ins Folgejahr
  • Keine Vorabpauschale bei negativem Basiszins (2021, 2022)
  • Verlusttopf wird vor dem Freistellungsauftrag verrechnet

Mischfonds mit Kirchensteuer, ohne Freistellungsauftrag

Multi-Asset-ETF (Mischfonds, 15 % Teilfreistellung), Kirchensteuer 9 %, Freibetrag bereits anderweitig verbraucht. Teilverkauf 2025.

  • 15 % Teilfreistellung für Mischfonds
  • Minderung der Kapitalertragsteuer durch die Kirchensteuer
  • Steuer auf jede Vorabpauschale ohne Freibetrag
Hinweis: Das Steuerlabor ist ein Lern- und Rechenwerkzeug und ersetzt keine Steuerberatung. Es bildet den Steuerabzug einer deutschen Depotbank für Privatanleger vereinfacht ab. Welche Annahmen und Grenzen gelten, steht unter Parameter & Quellen.